Amtliche Bekanntmachungen - Archiv 2019
Amtliche Bekanntmachungen des Kreises Stormarn werden unter Angabe des Datums, seit wann sie hier verfügbar sind, auf der Internetseite des Kreises Stormarn bekanntgemacht.
Zu amtlichen Bekanntmachungen von Satzungen und Verordnungen des Kreises Stormarn erfolgt gemäß § 14 der Hauptsatzung des Kreises Stormarn zusätzlich auch ein Hinweis in allen Wochenendausgaben der lokalen Wochenzeitungen der Markt Anzeigenblatt GmbH in Stormarn.
Auf einer eigenen Seite werden Ausschreibungen des Kreises Stormarn veröffentlicht.
Auszug aus der Hauptsatzung des Kreises Stormarn
§ 14 Veröffentlichungen (Bekanntmachungsverordnung)
(1) Satzungen und Verordnungen des Kreises werden durch Bereitstellung auf der Internetseite www.kreis-stormarn.de bekanntgemacht. Hierauf wird in den allen Wochenendausgaben der lokalen Wochenzeitungen der Markt Anzeigenblatt GmbH in Stormarn hingewiesen.
(2) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen.
(3) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.